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Die E-Rechnung kommt – Schritt für Schritt

Ab 2025 gelten neue Anforderungen für Rechnungen im inländischen Geschäftsverkehr. Wir zeigen Ihnen verständlich, was die E‑Rechnung bedeutet, welche Fristen gelten und wie Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig vorbereiten.

Die E-Rechnung: Was Sie wissen sollten

Die E‑Rechnung wird im inländischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen schrittweise zum Standard. Damit Sie rechtzeitig vorbereitet sind, haben wir die wichtigsten Termine, Anforderungen und Handlungsschritte für Sie zusammengefasst.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Seit 1. Januar 2025 – E‑Rechnungen empfangen
Inländische Unternehmen müssen in der Lage sein, E‑Rechnungen zu empfangen. Ein eigenes E‑Mail-Postfach kann hierfür grundsätzlich ausreichend sein. Eine klassische PDF-Rechnung ist jedoch keine E‑Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne.

Bis 31. Dezember 2026 – Übergangsphase

Für Umsätze, die bis Ende 2026 ausgeführt werden, können Unternehmen weiterhin Papier- oder sonstige elektronische Rechnungen, etwa PDF-Rechnungen, ausstellen. Bei einer elektronischen Rechnung, die nicht die Anforderungen an eine E-Rechnung erfüllt, ist die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich.

Ab 1. Januar 2027 – Pflicht für größere Unternehmen

Für Umsätze im Jahr 2027 müssen Unternehmen E-Rechnungen ausstellen, wenn ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 800.000 Euro betragen hat.

Unternehmen, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr höchstens 800.000 Euro betrug, dürfen für Umsätze im Jahr 2027 noch Papier- oder sonstige elektronische Rechnungen verwenden; bei nicht strukturierten elektronischen Rechnungen ist die Zustimmung des Empfängers erforderlich.

Ab 1. Januar 2028 – E‑Rechnung als Regelfall

Ab 2028 müssen bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen ausgestellt werden.

Ausnahmen gelten insbesondere für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sowie für Fahrausweise. Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ebenfalls ausgenommen.

Was ist eine E‑Rechnung?

Eine E‑Rechnung enthält Rechnungsdaten in einem strukturierten, maschinell verarbeitbaren Format. Gängige Formate sind XRechnung und ZUGFeRD. Sie ermöglichen es, Rechnungsdaten automatisiert zu übernehmen und weiterzuverarbeiten.

Wichtig: Eine einfache Rechnung als PDF-Anhang per E‑Mail erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an eine E‑Rechnung grundsätzlich nicht.

Was Sie jetzt beachten sollten

  • Empfang sicherstellen: Legen Sie einen eindeutigen Empfangsweg für E‑Rechnungen fest, zum Beispiel ein separates E‑Mail-Postfach.
  • Software prüfen: Klären Sie, ob Ihre eingesetzte Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware E‑Rechnungen empfangen, lesen, erstellen und versenden kann.
  • Prozesse definieren: Bestimmen Sie, wer Rechnungen prüft, freigibt und für die Buchhaltung bereitstellt.
  • Archivierung organisieren: E‑Rechnungen müssen elektronisch und im Originalformat aufbewahrt werden.
  • Geschäftspartner informieren: Teilen Sie Ihren Lieferanten und Kunden mit, über welchen Weg Sie E‑Rechnungen empfangen möchten.

Mit DATEV gezielt und sicher starten

Mit DATEV Unternehmen online lassen sich eingehende E‑Rechnungen zentral empfangen, anzeigen, prüfen und für die Buchführung bereitstellen. Strukturierte Rechnungsdaten können dabei direkt in den digitalen Belegprozess übernommen werden. Die revisionssichere Archivierung erfolgt in den DATEV-Anwendungen.

Für die Erstellung von Ausgangsrechnungen bietet DATEV – abhängig von Umfang und bestehender Systemlandschaft – passende Lösungen:

  • DATEV E‑Rechnungsschreibung eignet sich insbesondere für Unternehmen mit wenigen Ausgangsrechnungen.
  • DATEV Auftragswesen next oder DATEV Mittelstand Faktura unterstützen Unternehmen mit umfangreicheren Rechnungsprozessen.
  • Die Lösungen können E‑Rechnungen unter anderem in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD erstellen und versenden.

Unser Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit der Umstellung. Gemeinsam prüfen wir, welche DATEV-Lösung zu Ihrem Unternehmen passt, richten die notwendigen Prozesse ein und begleiten Sie bei der praktischen Umsetzung.

E-Rechnung einfach und sicher umsetzen

Ob Empfang, Prüfung oder Versand von E-Rechnungen:
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren und effizienten Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Gemeinsam richten wir passende digitale Prozesse ein – damit Ihre Rechnungsabläufe zuverlässig funktionieren
und Sie für die gesetzlichen Anforderungen bestens vorbereitet sind.