Schenkung / Erbschaft

Durch gestalterische und vorausschauende Planungen im schenkungsteuerlichen Bereich lassen sich spätere Steuerbelastungen gezielt minimieren. Aufgrund einer relativ hohen Steuerprogression innerhalb der Schenkung- und Erbschaftsteuer können dadurch hohe Steuerforderungen bereits im Vorfeld vermieden werden. Insbesondere bei Übergang von Betriebsvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und Grundstücken können Beratungen im Vorfeld die notwendigen Weichen stellen, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.

Im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung sind zwar keine aktiven Steuergestaltungsmöglichkeiten mehr denkbar, allerdings gilt es auch sehr viele Feinheiten und Raffinessen zu beachten. Innerhalb der Deklaration ist noch genügend Potential vorhanden, um Einsparungen bei Nachlassübergängen zu erzielen.

  • Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
  • Verschonungsregelung für Betriebsvermögen
  • Ausnutzung der persönlichen Freibeträge (Mehrfachnutzung von Freibeträgen nach der 10-Jahres-Regelung)
  • Optimierung der Steuerklassen
  • Inanspruchnahme der Güterstandsschaukel
  • Vorweggenommene Vermögensübertragung
  • Gestaltung von Testamenten aus erbschaftsteuerlicher Sicht

Wir verstehen uns als absoluten Profi im Bereich der Deklaration von Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen. In einem außerordenlich anspruchsvollen Rechtsgebiet werden alle Möglichkeiten und Steueroptimierungschancen wahrgenommen. Über unser systematisches Vorgehen werden selbst komplex abzuwickelnde Erbauseinandersetzungen von Erbgemeinschaften in kürzester Zeit realisiert.

Treten Sie unverbindlich mit uns in Kontakt. Wir garantieren ein unverbindliches Vorgespräch unter absoluter Diskretion.

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