Grundsteuerreform

Ihre Pflicht-Erklärung zur Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 festgestellt, dass die jetzige Grundsteuer verfassungswidrig ist, weil sie gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1) verstößt. Dadurch war der Gesetzgeber verpflichtet bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu schaffen, die am 8. November im Bundesrat verabschiedet wurde.

Zur ersten Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 muss deutschlandweit eine Bewertung der Grundstücke erfolgen. Die Bewertung erfolgt künftig anhand der Grundsteuerwerte (bzw. vergleichbarer Werte nach Länderrecht) an Stelle der bisherigen Einheitswerte. Die Grundstückseigentümer werden von der Finanzbehörde zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte aufgefordert. Die Anwendung der Werte als Basis für die Grundsteuer erfolgt ab dem 1. Januar 2025

Wir unterstützen Sie bei der Grundsteuer-Erklärung

Ab dem 01.07.2022 können die Feststellungserklärungen zur Neubewertung der Grundsteuer an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Die Feststellungserklärungen müssen zwingend eingereicht werden.

Neben der Einreichung durch Sie über das Finanzamtsprogramm Elster oder vergleichbarer Produkte unterstützen auch wir Sie ab sofort über unser Portal GRUNDSTEUER.DIGITAL und nehmen Ihnen dadurch Arbeit und die Gefahr von fehlerhaften Angaben ab.

Ihr Arbeitsaufwand reduziert sich auf ein Mindestmaß. Sie müssen lediglich kontrollieren, freigeben und unterzeichnen. Alles DIGITAL.

Vorteile für Sie bei der Bearbeitung über unser Grundsteuer – Portal:

  • Mandantendaten werden vorbelegt und ins Portal durch uns übertragen. Dies vereinfacht die Bearbeitung.

  • Kollaborative und gemeinsame Zusammenarbeit im Mandantenportal.

  • Beiderseitige Datenerfassung und Neubewertung Ihrer Grundstücke.
  • Elektronische Übermittlung der Grundsteuer-Erklärung und anschließende Bescheidprüfung.

Ihre Kosten

Das Honorar für die Erstellung einer Erklärung zur Grundsteuer richtet sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater StBVV. Bemessungsgrundlage hierbei ist der ermittelte Gegenstandswert bei der Bewertung des Grundstückes. Inkludiert ist die elektronische Übermittlung an die zuständige Finanzbehörde und der spätere Abgleich des Bescheides. Wir haben uns aktuell für den Weg einer für Sie kostengünstigen Pauschalvergütung entschieden.

Sie können mit folgenden Kosten rechnen, die im Regelfall einmalig anfallen werden:

  • Die Erstellung der ersten Feststellungserklärung incl. einem Grundstück 500 EURO.
  • Jede weitere Feststellungserklärung zusätzlich ab 250 EURO je Grundstück abhängig von Umfang und Schwierigkeitsgrad.
  • Für Gewerbegrundstücke und Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft erfolgt eine Vergütung nach StBVV.

Was wir hierzu von Ihnen benötigen

Damit wir für Sie tätig werden können, benötigen wir von Ihnen einen Auftrag sowie eine gesonderte Vollmacht. (Sofern nicht bereits vorliegend).

Sie können diese nachstehend bequem online in wenigen Minuten ausfüllen!!!

Name(erforderlich)

(freiwillige Angabe)
(freiwillige Angabe)
(freiwillige Angabe)
(freiwillige Angabe)

Ziehe Dateien hier her oder
Akzeptierte Dateitypen: pdf, Max. Dateigröße: 10 MB, Max. Dateien: 3.

    In der Regel benötigen wir noch weitere Angaben zur Erstellung der Grundsteuererklärung.

    Lassen Sie uns die folgenden Informationen bestens vollständig zukommen:

    Name(erforderlich)
    MM Schrägstrich TT Schrägstrich JJJJ

    Wählen Sie hier die jeweilige Grundstücksart aus. Diese wird zwingend je Aufforderung Finanzamt benötigt.
    Wohn- und Nutzfläche Grundstück 1
    Keller
    Erdgeschoss
    1.OG
    2.OG
    DG
    Garage 1
    Stellplatz / Terrasse
    Geben Sie hier die qm an Wohn- und Nutzfläche an. Bei der Berechnung verweisen wir diesbezüglich auf: https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/wohn-nutzflaeche-des-gebaeudes-in-m%c2%b2/
    Ziehe Dateien hier her oder
    Max. Dateigröße: 50 MB.
      Schreiben Finanzamt, Grundbuchauszug oder Kaufvertrag

      Wählen Sie hier die jeweilige Grundstücksart aus. Diese wird zwingend je Aufforderung Finanzamt benötigt.
      Wohn- und Nutzfläche Grundstück 2
      Keller
      Erdgeschoss
      1.OG
      2.OG
      DG
      Garage 1
      Stellplatz / Terrasse
      Geben Sie hier die qm an Wohn- und Nutzfläche an. Bei der Berechnung verweisen wir diesbezüglich auf: https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/wohn-nutzflaeche-des-gebaeudes-in-m%c2%b2/
      Ziehe Dateien hier her oder
      Max. Dateigröße: 50 MB.
        Schreiben Finanzamt, Grundbuchauszug oder Kaufvertrag

        Wählen Sie hier die jeweilige Grundstücksart aus. Diese wird zwingend je Aufforderung Finanzamt benötigt.
        Wohn- und Nutzfläche Grundstück 3
        Keller
        Erdgeschoss
        1.OG
        2.OG
        DG
        Garage 1
        Stellplatz / Terrasse
        Geben Sie hier die qm an Wohn- und Nutzfläche an. Bei der Berechnung verweisen wir diesbezüglich auf: https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/wohn-nutzflaeche-des-gebaeudes-in-m%c2%b2/
        Ziehe Dateien hier her oder
        Max. Dateigröße: 50 MB.
          Schreiben Finanzamt, Grundbuchauszug oder Kaufvertrag

          Nach Auftragseingang und bei Beginn unserer Arbeiten erhalten Sie einen Zugang zu unserem Portal GRUNDSTEUER.DIGITAL.

          Sie können dort alle von uns angelegten Objekte einsehen und ggf. Anpassungen vornehmen. Des weiteren können Sie Unterlagen wie die Aufforderung des Finanzamtes, Grundsteuerbescheide, Kaufverträge etc. hochladen, sofern dies notwendig wird.

          Nach Anlage aller Grundstücke erfolgt im Portal die Freigabe der Erklärung und die elektronische Unterzeichnung durch Sie.

          Wir werden dann die Übermittlung an die Finanzbehörde veranlassen und erhaltene Bescheide auf Richtigkeit hin überprüfen.

          Digitalisieren Sie bitte alle Unterlagen

          Digitalisieren Sie bitte alle Unterlagen mit der Handy-App „SwiftScan„.

          Sie können hierbei die ausgefüllten Unterlagen bequem abfotografieren und uns ausschließlich als pdf zur Verfügung stellen.

          Wir benötigen zusammengehörige Dokumente, also somit ggf. auch mit mehreren Seiten.