Testamentvollstreckung

IHR WILLE IM FALL DER FÄLLE

Im Regelfall dient die Anordnung einer Testamentsvollstreckung dazu, den Willen des Erblassers durchzusetzen. Sie ist in der Form der Abwicklungsvollstreckung möglich, in welcher der Testamentsvollstrecker die Anordnungen in der letztwilligen Verfügung des Erblassers ausführen und umsetzen, die Nachlassverbindlichkeiten erfüllen und den Nachlass unter den Miterben auseinandersetzen soll.

Eine weitere Form ist die der Verwaltungsvollsteckung. Bei ihr ist die einzige Aufgabe des Testamentsvollstreckers die Verwaltung des Nachlasses. Häufig wird diese bis zur Volljährigkeit eines Kindes angeordnet.

Vorteile bei Übernahme der Testamentsvollstreckung durch unsere Kanzlei:
  • Professionelle Ausführung des Testamentsvollstrecker-Amtes durch fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung
  • Softwaregestützte Aufstellung und Bewertung der gesamten Vermögenswerte
  • Abwicklung aller zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen seitens des Amtsgerichtes und Finanzamtes
  • Bestehendes Netzwerk zu Notaren und Rechtsanwälten
Wissenswertes zur Testamentsvollstreckung
Warum wird ein Testamentsvollstrecker benannt?

Wichtig und richtig ist der Einsatz eines Testamentsvollstreckers vor allem immer dann, wenn Probleme bei der Nachfolgeregelung zu erwarten sind:

  • Aus familiären Gründen bei betroffenen Minderjährigen
  • Vorhersehbarer Zwist unter den betroffenen Erben
  • Bevorzugung bzw. Einbeziehung fremder Dritter
  • Absicherung der Versorgung des Auftraggebers im Alters- und Pflegefall
  • Abwicklung administrativer Aufgaben schon zu Lebzeiten
  • Versorgung behinderter Nachkommen
  • Regelung von Vermögens- und Unternehmensnachfolge gegenüber Banken
Welche Aufgabe hat ein Testamentsvollstrecker?

Im Sinn einer ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung entzieht der Erblasser den Erben die Verfügungsgewalt, um die Ausführung der letztwilligen Verfügung sicherzustellen. Dem Testamentsvollstrecker trägt somit die Verantwortung dafür, das Vermögen zu erhalten, es vor Zerschlagung zu schützen oder wie vorgesehen unter den Erben aufzuteilen.

Wer kann eine Testamentsvollstreckung übernehmen?

Grundsätzlich kann man jedem diese Aufgabe anvertrauen. Gut beraten ist der, der sich an kompetenter Stelle rechtzeitig über mögliche Stolperfallen und rechtliche Hintergründe informieren und auf langjährige Erfahrung zurückgreifen kann.

Eine verantwortungsvolle Aufgabe, die wir gerne für Sie übernehmen

Wir bieten Privatpersonen und Unternehmern eine umfassende Beratung und Betreuung an. Wir berücksichtigen alle wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekte und vor allem auch Ihre ganz persönlichen, menschlichen Wünsche und Interessen. Wir werden gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung entwickeln, mit der Sie dann noch möglichst lange und vor allem unbesorgt leben können.